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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Prepaid-Mobilfunkdienstleistungen der Mobile Trading GmbH ab dem 24.09.2008

1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Sämtliche Mobilfunkleistungen im Prepaid-Segment der Mobile Trading GmbH werden ausschließlich laut der hier folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht.
1.2 Der Mobile Trading GmbH ist es gestattet, die das Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen dem Kunden postalisch, per E-Mail oder per Textnachricht über den Mobile Trading-Kurznachrichtendienst zu überreichen.

2. Vertragsdauer
2.1 Der Prepaid-Mobilfunkvertrag zwischen der Mobile Trading GmbH und dem Kunden wird durch schriftliche Auftragserteilung des Kunden und durch Aushändigung einer Prepaid-Card der Mobile Trading GmbH geschlossen.
2.2 Bei Arglistigkeit des Kunden und sonstigem sachlichen Grund im Zuge des Vertragsschlusses bzw. bei Verdacht der missbräuchlichen Leistungsnutzung kann die Mobile Trading GmbH den Kundenauftrag ablehnen.
2.3 Der Vertrag zwischen der Mobile Trading GmbH und dem Kunden endet mit der Deaktivierung der Prepaid-Card.
2.4 Das gesetzliche Recht der außerordentlichen Kündigung wird von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Ein die außerordentliche Kündigung rechtfertigender wichtiger Grund liegt unter anderem dann vor, der Kunde bei Vertragsschluss unrichtige Angaben macht, gegen die nachstehenden Verpflichtungen verstößt oder mit seinen Zahlungsverpflichtungen den zustande gekommenen Vertrag betreffend zum Wiederholten Male in Verzug kommt.

3. Leistungsinhalt
3.1 Der zwischen der Mobile Trading GmbH und dem Kunden geschlossene Vertrag ist inhaltlich exklusive gemäß den vertraglich vereinbarten Leistungen, den Preislisten, den gesetzlichen Datenschutzhinweisen und hiesigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmt. Die Beschreibung der vereinbarten Leistungen und der dazugehörigen Preislisten ist via Internet unter zum Download abrufbar und kann in den Geschäftsräumen der Mobile Trading GmbH eingesehen werden.
3.2 Dem Kunden werden durch die Mobile Trading GmbH eine Prepaid-Card mit jeweils einer Rufnummer und zwei persönlichen Identifikationsnummern – PIN – sowie zwei dementsprechenden persönlichen Entsperrungscodes – PUK – zur Verfügung gestellt. Die Prepaid-Card nebst der persönlichen Identifikationsnummer – PIN – werden für den Zugang zum Mobilfunknetz der E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG vorausgesetzt. Zudem kann sich der Kunde nach Erhalt einer Telefon-PIN beim mobilen Kundenservice legitimieren.
3.3 Dem Kunden wird die Rufnummer der Prepaid-Card bei Erwerb mitgeteilt. Änderungen von Rufnummern müssen hingenommen werden, wenn diese durch Maßnahmen oder Entscheidungen der Regulierungsbehörde gegenüber der Mobile Trading GmbH und der dazu ergangenen Verfahrensregelungen veranlasst sind, oder die Zuteilung aufgrund unrichtiger Angaben des Kunden erfolgte.
3.4 In räumlicher Hinsicht sind die Leistungen der Mobile Trading GmbH auf den Empfangs- und Sendebereich des in der Bundesrepublik Deutschland betriebenen E-Plus-Mobilfunknetzes beschränkt. Darüber hinaus ist der Kunde im Rahmen des Angebotes von der Mobile Trading GmbH berechtigt, Verbindungen mit Anschlüssen im Ausland sowie Verbindungen über ausländische Mobilfunknetze in Anspruch zu nehmen, soweit E-plus dies technisch ermöglicht und dies mit den jeweiligen ausländischen Netzbetreibern vereinbart hat. Für Verbindungen im Ausland und aus dem Ausland gelten die Bedingungen des Prepaid Roaming. Bei grundsätzlich vorhandener Netzabdeckung wird von der Mobile Trading GmbH keine Mobilfunkversorgung innerhalb geschlossener Räume gewährleistet, da diese durch die spezifischen baulichen Gegebenheiten beeinträchtigt sein können. Da die Mobile Trading GmbH ihre Leistungen im Rahmen der Kapazitätsgrenzen des E-Plus-Mobilfunknetzeserbringt, können sich zeitweilige Störungen, Beschränkungen oder Unterbrechungen der Leistungen auch in Not- und Katastrophenfällen, durch atmosphärische Bedingungen und geografische Gegebenheiten sowie funktechnische Hindernisse, Unterbrechung der Stromversorgung oder wegen technischer Änderungen an den Anlagen von E-Plus oder der Mobile Trading GmbH, wegen sonstiger Maßnahmen (z.B. Wartungsarbeiten, Reparaturen, usw.), die für die ordnungsgemäße oder verbesserte Erbringung der Leistungen erforderlich sind, oder aus Gründen höherer Gewalt (einschließlich Streiks und Aussperrungen) ergeben.
3.5 Ziff. 3.4 gilt entsprechend für Störungen, Beschränkungen oder Unterbrechungen von Telekommunikationsanlagen Dritter, die von der Mobile Trading GmbH zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Kundenverhältnis genutzt werden.
3.6 Im Falle einer etwaigen Abgabe der dem Kunden zur Verfügung gestellten Rufnummer – Portierung – an einen anderen Mobilfunkdienstleister wird die Mobile Trading GmbH aus technischen Gründen innerhalb der letzten vier Tage für einen Zeitraum von bis zu vier Tagen vor der Abgabe keine Leistungen erbringen.
3.7 Die Portierung setzt voraus, dass der Kunde die Beibehaltung seiner Rufnummer unter einem neuen Anbieter bei diesem innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung des Vertrages mit der Mobile Trading GmbH in Auftrag gibt. Die vom Kunden zu tragenden Portierungskosten sind den Preislisten zu entnehmen.
3.8 Das E-Plus Mobilfunknetz nutzt im GSM-Bereich Frequenzen um 1800 MHz und/oder 900 MHz aus dem GSM-Erweiterungsband. Je nach Frequenz benötigt der Kunde gegebenenfalls spezielle Endgeräte. Innerhalb der Mobilfunknetzabdeckung bietet die Mobile Trading GmbH dem Kunden verschiedene Trägertechnologien zur Nutzung an. Die Verbreitung von Trägertechnologien innerhalb des E-Plus Mobilfunknetzes ist unterschiedlich. Je nach Trägertechnologie benötigt der Kunde gegebenenfalls spezielle Endgeräte; Single-Band Endgeräte sind nur eingeschränkt tauglich.

4.Vorleistungspflicht des Kunden und Bezahlung
4.1 Sämtliche Leistungen der Mobile Trading GmbH aus dem Vertrag sowie aus den Verträgen über die Zusatzdienstleistungen sind vom Kunden vorauszuzahlen. Die Leistungen des Vertrags und der Zusatzdienstleistungen kann der Kunde mithin lediglich dann nutzen, wenn ein hinreichendes Guthaben auf dem bei der Mobile Trading GmbH im Rahmen seines Vertrages über die Prepaid-Card eingerichtetes, individuelles Guthabenkonto vorhanden ist.
4.2 Von dem Guthabenkonto der Prepaid-Card werden zeitgleich mit der Erbringung der Leistung die Entgelte gemäß der mit dem Kunden vereinbarten Preisliste – abhängig von der Tarifwahl des Kunden - zuzüglich des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes in Abzug gebracht. Laufende Verbindungen werden bei Verbrauch des Prepaid-Card-Guthabens sofort unterbrochen. Eine Erhöhung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes kann an den Kunden weitergeben werden, so dass sich die nutzungsabhängigen sowie die nutzungsunabhängigen Bruttoentgelte erhöhen. Eine etwaige Erhöhung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes und die daraus resultierende Erhöhung der nutzungsabhängigen sowie der nutzungsunabhängigen Bruttoentgelte berechtigen den Kunden nicht zur Sonderkündigung.
4.3 Die Vorauszahlungen kann der Kunde – soweit jeweils vor Ort verfügbar – in Form von „Aufladungen“ entweder über ein elektronisches Auflade-System oder mittels Abbuchung über die vom Kunden gekaufte so genannte Cash-Card unter Angabe der Rufnummer des Kunden im Verwendungszweck entrichten.
4.4 Sofern der Kunde eine falsche oder eine an einen anderen Kunden vergebene Telefonnummer beim Aufladevorgang angibt, kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Inhaber der irrtümlich angegebenen Telefonnummer den Aufladebetrag verbraucht. In diesem Fall haftet die Mobile Trading GmbH, soweit von dieser nicht zu vertreten, nicht für den etwaigen Guthabenverbrauch und erstattet dem Kunden nur den Betrag, der in dem Zeitpunkt noch vorhanden ist, zu dem der Kunde die Mobile Trading GmbH über den falschen Verwendungszweck informiert.
4.5 Bei Einlösung einer Prepaid-Cash-Card wird dem Kunden innerhalb weniger Minuten der Nennwert der Prepaid-Cash-Card auf seinem Prepaid-Guthabenkonto gutgeschrieben
4.6 Dem Kunden, wird durch die Mobile Trading GmbH ermöglicht, den Kontostand des Prepaid-Guthabenkontos abzufragen. Es erfolgt eine taggenaue Abrechnung. Die Angabe des Guthabenkontostandes ist unverbindlich und begründet keinen selbstständigen Anspruch des Kunden auf Leistungen in entsprechender Höhe.
4.7 Gegen die Abbuchung von Beträgen von seiner Prepaid-Card kann der Kunde Einwendungen nur innerhalb von einem Monat nach der jeweiligen Abbuchung erheben. Eine Überprüfung auf Basis von Einzelverbindungsdaten ist nur möglich, soweit der Kunde auf dem Kundenauftrag eine vollständige Speicherung der Verbindungsdaten gewählt hat.

5. Aktivitätszeitfenster, endgültige Deaktivierung und Ende des Vertragsverhältnisses
5.1 Innerhalb des Aktivitätszeitfensters kann der Kunde abgehende Verbindungen führen. Die Dauer des Aktivitätszeitfensters hängt von der Höhe des Aufladebetrags ab und ergibt sich aus dem mit dem Kunden vereinbarten Tarif. Das Aktivitätszeitfenster wird jeweils durch weitere Aufladungen verlängert.
5.2 Jedoch kann die Dauer des Aktivitätszeitfensters maximal 6 Monate betragen. Die jeweilige maximale Dauer ergibt sich aus dem mit dem Kunden vereinbarten Tarif.
5.3 Endet das Aktivitätszeitfenster schließt sich eine zweimonatige Phase der passiven Erreichbarkeit an. In dieser Phase kann der Kunde nur Verbindungen empfangen.
Mit Ende der zweimonatigen Phase der passiven Erreichbarkeit wird die Prepaid Card endgültig deaktiviert und das Vertragsverhältnis zwischen Mobile Trading und dem Kunden endet. 5.4 Der Kunde hat die Prepaid Card bei Beendigung des Vertragsverhältnisses an die Mobile Trading GmbH zurückzugeben. Er ist insofern aufgrund der Beendigung des Vertrags vorleistungspflichtig im Verhältnis zu seinen etwaigen Ansprüchen gegen die Mobile Trading GmbH.
5.5 Während der Phase der passiven Erreichbarkeit kann der Kunde eine Aufladung seines Prepaid Guthabenskontos durchführen, die den Beginn eines neuen Aktivitätszeitfensters auslöst.
5.6 Ist das Guthaben vor Ablauf des Aktivitätszeitfensters verbraucht, sind über das Ende des Aktivitätszeitfensters hinaus bis zum Ende der zweimonatigen Phase der passiven Erreichbarkeit eingehende Verbindungen möglich, auch wenn eine Wiederaufladung der Prepaid-Card nicht erfolgt.

6. Sorgfaltspflichten des Kunden betreffend den Umgang mit sensiblen Daten und Komponenten
6.1 Die persönlichen Identifikationsnummern (PIN) und die persönlichen Entsperrungscodes (PUK) sind geheim zu halten, damit die unbefugte Nutzung der Prepaid-Card durch Dritte oder ein Missbrauch der persönlichen Informationen welche auf der Prepaid-Card gespeichert sind, vermieden werden. Der Kunde wird die PIN unverzüglich ändern, wenn er vermutet, dass unberechtigte Dritte Kenntnis von ihr erlangt haben.
6.2 Der Kunde hat der Mobile Trading GmbH den Verlust, den Diebstahl oder die unberechtigte Drittnutzung der PIN sowie PUK unverzüglich mitzuteilen.
6.3 Der Kunde muss die Prepaid-SIM-Karte bei der Aktivierung gemäß § 111 Telekommunikationsgesetz registrieren lassen.
6.4 Die Prepaid-Card wird dem Kunden zum vertrags- und funktionsgerechten Gebrauch überlassen. Sie verbleibt im Eigentum der Mobile Trading GmbH. Der Kunde hat die Prepaid-Card bei Beendigung des Vertragsverhältnisses an die Mobile Trading GmbH zurückzugeben. Er ist insofern vorleistungspflichtig im Verhältnis zu seinen etwaigen Ansprüchen aufgrund der Beendigung des Vertrages. Die Mobile Trading GmbH darf die Prepaid-Card jederzeit gegen eine Ersatzkarte austauschen.
6.5 Die Prepaid-Card ist vom Kunden sorgfältig aufzubewahren, sodass Missbrauch und Verlust vermieden werden.
6.6 Der Kunde hat den Verlust, den Diebstahl oder die unberechtigte Drittnutzung der Prepaid-Card unverzüglich der Mobile Trading GmbH mitzuteilen.
6.7 Der Kunde hat unverzüglich jede Änderung seines Namens oder seiner Adresse der Mobile Trading GmbH mitzuteilen. Dies kann schriftlich oder telefonisch über die Kunden-Hotline erfolgen. Erforderlich ist jeweils eine Legitimation des Kunden durch Angabe einer PUK, der Geheimzahl oder – bei schriftlichen Mitteilungen – Vorlage einer Kopie des Personalausweises bzw. des Reisepasses und der aktuellen Meldebescheinigung.
6.8 Die Übertragung der Prepaid-Card auf einen Dritten ist nur dann zulässig, wenn sich der Dritte gegenüber der Mobile Trading GmbH durch ein amtliches Ausweisdokument mit Adressangabe (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung) legitimiert und eine schriftliche Vertragsübernahmeerklärung abgibt.
6.9 Der Kunde darf seine Prepaid-Card nicht in Vermittlungs- oder Übertragungssystemen nutzen, die Verbindungen eines Dritten (Sprachverbindungen oder Datenübertragungen) an einen anderen Dritten ein- oder weiterleiten.
6.10 Es ist nicht gestattet, die Mobilfunkdienstleistungen der Mobile Trading GmbH zu gewerblichen Zwecken zu vermarkten oder Dritten zur Vermarktung anzubieten, ohne dass dazu eine ausdrückliche schriftliche vorherige Einwilligung durch die Mobile Trading GmbH vorliegt. Diese Regelung gilt auch für den Fall, dass nur Teile solcher Mobilfunkdienstleistungen betroffen sind.
6.11 Der Kunde verpflichtet sich, die auf der Grundlage dieses Mobilfunkvertrags erhaltene(n) Prepaid-Card(s) ausschließlich zur Nutzung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen als Endkunde zu gebrauchen. Eine weitergehende oder gewerbliche Nutzung seiner Prepaid-Card(s) zur Erbringung von (Mobilfunk-) Dienstleistungen für Dritte bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen vorherigen Genehmigung durch die Mobile Trading GmbH.
6.12 Dem Kunden ist insbesondere untersagt, die Prepaid-Card für Erbringung von Zusammenschaltungsdiensten jeglicher Art zwischen dem E-Plus Mobilfunknetz und anderen öffentlichen Telekommunikations- oder IP-Netzen + Anschaltung betrieblicher Telefonanlagen oder Datennetze (LAN/WAN) mittels sog. GSM-Gateways (SIM-Boxen, LeastCostRouter) an das E-Plus Mobilfunknetz.
+ Der Kunde darf keine Verbindungen herstellen, die Auszahlungen oder andere Gegenleistungen Dritter an den Kunden zur Folge haben zu nutzen.

7. Zusatzdienstleistungen
7.1 Soweit die Mobile Trading GmbH Prepaid-Zusatzdienstleistungen anbietet, ist der Kunde berechtigt, Prepaid Zusatzdienstleistungen, die in den jeweiligen Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten als solche kenntlich gemacht werden, im Rahmen eines separaten Vertragsverhältnisses in Anspruch zu nehmen.
7.2 Für solche Dienstleistungen gelten separate Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten insbesondere mit gegebenenfalls abweichenden Vertragslaufzeiten und Kündigungsmöglichkeiten. Änderungen einer Prepaid-Zusatzdienstleistung zu Ungunsten des Kunden (z.B. Leistungseinschränkungen oder Preiserhöhungen) berechtigen den Kunden nicht zur Sonderkündigung dieses Prepaid-Mobilfunkvertrags.
7.3 Werden Zusatzdienstleistungen durch Kooperationspartner erbracht, entsteht ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Kooperationspartner. Die Kooperationspartner sind in der Leistungsbeschreibung oder Preisliste kenntlich gemacht. Die Leistung der Mobile Trading GmbH beschränkt sich hierbei auf die Bereitstellung des technischen Zugangs zu den Endeinrichtungen des Kooperationspartners sowie die Dienstverwaltung und das Inkasso. Für Fehlleistungen der vom Kooperationspartner eingesetzten Endgeräte sowie für die Erfüllung dessen Pflichten ist die Mobile Trading GmbH nicht haftbar. Leistungseinschränkungen oder Preiserhöhungen der Kooperationspartner berechtigen den Kunden nicht zur Sonderkündigung dieses Mobilfunkvertrags.

8. Schadensersatzpflichten
8.1 Für Vermögensschäden, die nicht Folge einer Körper- und Gesundheitsverletzung oder einer Sachbeschädigung sind, haftet Mobile Trading GmbH i.S.d. § 44a Telekommunikationsgesetz bis zu einem Betrag von 12.500,00 € pro Kunde. Entsteht die Schadensersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches, den Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern, so ist die Haftung der Mobile Trading GmbH gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf 10.000.000,00 € begrenzt. Die Haftungsbegrenzung der Höhe nach entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Personen aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, 10.000.000,00 €, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zu der Höchstgrenze von 10.000.000,00 € steht.
8.2 In den Fällen einer Pflichtverletzung oder einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise, haftet Mobile Trading GmbH vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 9.3, bei leichter Fahrlässigkeit begrenzt auf den Umfang des typischen Schadens, mit dessen Eintritt Mobile Trading GmbH zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise rechnen konnte, bis zu einer Summe von bis zu 12.500,00 € pro Endnutzer. Ziffer 9.1 gilt entsprechend.
8.3 Im Übrigen haftet Mobile Trading GmbH gegenüber dem Kunden sowohl nach dem Produkthaftungsgesetz, als auch bei einer fahrlässigen Pflichtverletzung seitens der Mobile Trading GmbH sowie bei einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen dieser für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens Mobile Trading GmbH oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen für sonstige Schäden jeweils im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften unbegrenzt.
8.4 Im Übrigen ist die Haftung der Mobile Trading GmbH ausgeschlossen.
8.5 Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen.
8.6 In jedem Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung des Kunden gegen vorstehende Regelungen schuldet der Kunde der Mobile Trading GmbH eine Vertragsstrafe in Höhe von EURO 1.250,00 pro vertragswidrig eingesetzter und/oder an Dritte weitergegebener Prepaid-Card. Sofern der Kunde eine juristische Person ist, haftet für den Vertragsstrafanspruch neben der juristischen Person auch deren gesetzliches Vertretungsorgan als Gesamtschuldner, es sei denn, dass die vertragswidrige Benutzung der Card ohne dessen Wissen und Willen geschieht. Der Mobile Trading GmbH bleibt vorbehalten, neben der Vertragsstrafe gegen den gegen genannte Regelungen verstoßenden Kunden weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Eine geleistete Vertragsstrafe ist auf Schadensersatzansprüche anzurechnen.

9. Datenschutz und Fernmeldegeheimnis
9.1 Im Rahmen der Zweckbestimmungen des Vertragsverhältnisses sowie in anderen Fällen, soweit gesetzliche Vorschriften die Datenerhebung, -verarbeitung, oder -nutzung anordnen bzw. erlauben oder soweit der Kunde einwilligt, erhebt, verarbeitet und nutzt die Mobile Trading GmbH die Bestands- und Verkehrsdaten (§ 96 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz) sowie die Nutzungsdaten (§ 6 Abs. 1 Teledienste-Datenschutzgesetz) des Kunden. Die Mobile Trading GmbH darf die Bestandsdaten auch zur Beratung des Kunden zur Werbung für eigene Angebote sowie zur Marktforschung verarbeiten und nutzen, wenn der Kunde in diese Verwendung eingewilligt hat.
9.2 Die Mobile Trading GmbH darf ferner mit Einwilligung des Kunden die zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung der Telekommunikation sowie zur Entgeltabrechnung gespeicherten Verkehrsdaten zum Zwecke der Vermarktung von Telekommunikationsdiensten, zur bedarfsgerechten Gestaltung von Telekommunikationsdiensten oder zur Bereitstellung von Diensten mit Zusatznutzen verwenden. Der Kunde kann die Einwilligung jederzeit widerrufen.
9.3 Die Mobile Trading GmbH wird die Bestandsdaten spätestens mit Ablauf des auf die Beendigung des Kundenverhältnisses folgenden Kalenderjahres löschen, soweit nicht gesetzliche Vorschriften oder die Verfolgung von Ansprüchen eine längere Speicherung erfordern.
9.4 Vorstehend genannte Verkehrsdaten werden vollständig gespeichert und 80 Tage nach dem Ablauf des Abrechnungszeitraums gelöscht. Der Ablauf des Abrechnungszeitraums entspricht dem Zeitpunkt, zu dem die Rechnung erstellt würde, wenn es sich um einen Laufzeitvertrag handeln würde. Abweichend können die Daten nach Wahl des Kunden entweder sofort vollständig gelöscht oder für 80 Tage unter Verkürzung der Zielrufnummer um die letzten drei Ziffern gespeichert werden. Die Art der Speicherung ist auf dem Auftragsformular im dafür vorgesehenen Feld anzukreuzen. Die Löschung kann unterbleiben, soweit der Kunde vor der Löschung Einwände gegen die Guthabenhöhe erhoben hat. Sind die Daten verkürzt oder auf Verlangen des Kunden vorzeitig gelöscht worden, ist die Mobile Trading GmbH im Falle einer Reklamation des Kunden insoweit von der Beweislast zum Nachweis der Richtigkeit der Guthabenhöhe befreit.
9.5 Ein Einzelverbindungsnachweis (EVN) kann auf Wunsch des Kunden erteilt werden. Auf schriftlichen Auftrag des Kunden und gegen gesondertes Entgelt gemäß Preisliste kann die Mobile Trading GmbH einen so genannten EVN erstellen, sofern der Kunde nicht die sofortige Löschung seiner Verkehrsdaten beantragt hat. Nimmt der Kunde Leistungen anderer Netzbetreiber in Anspruch, so können die Verkehrsdaten des Kunden zum Zwecke der Abrechnung an externe Abrechnungsstellen übermittelt werden.

10. Anforderungen an Endgeräte
10.1 Der Kunde darf nur solche Endgeräte funktionsgerecht – entsprechend der jeweils zugrunde liegenden Bedienungsanleitung – benutzen, die für die Nutzung in dem von E-Plus betriebenen Mobilfunknetz zugelassen sind und nicht zu Störungen im E-Plus Mobilfunknetz oder in anderen Fernsprechnetzen führen können. Dem Kunden ist bekannt, dass nicht alle Endgeräte alle von der Mobile Trading GmbH angebotenen Leistungen unterstützen.
10.2 Sofern der Kunde ein zur ausschließlichen Nutzung im E-Plus Mobilfunknetz bestimmtes Mobilfunktelefon erwirbt, so ist er verpflichtet, sich während der Sperrfrist mit dem Endgerät samt SIM-Lock ausschließlich in das E-Plus-Mobilfunknetz einzuloggen oder das von E-Plus festgelegte Entgelt zur Entsperrung des Endgeräts zu bezahlen. Nach Ablauf der SIM-Lock-Frist erhält der Kunde auf seine Anfrage hin einen Entsperrcode, welcher unentgeltlich mitgeteilt wird.

11. Gerichtsstand
11.1 Gerichtsstand ist Essen, sofern der Kunde Kaufmann ist und das Kundenverhältnis zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört. Bei Nicht-Kaufleuten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
11.2 Die Beziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12. Schlussbestimmungen
12.1 Mündliche Nebenabreden sind ungültig.
12.2 Der Kunde darf Ansprüche aus diesem Kundenverhältnis nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Mobile Trading GmbH abtreten.

Hamburg, 24. September 2008


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